[ Rechtliches ]
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Shapes by Mary · Stand: 30. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Vertragspartnerin für sämtliche unter der Geschäftsbezeichnung „Shapes by Mary“ angebotenen Leistungen ist Mariam Eralda Sidibe, handelnd unter Shapes by Mary, Danneckerstraße 7, 70182 Stuttgart-Mitte.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten.
3. Die AGB gelten für sämtliche von Shapes by Mary angebotenen Behandlungen und sonstigen Leistungen sowie für den Erwerb und die Nutzung von Behandlungspaketen, Mehrfachbehandlungen und Gutscheinen. Sie gelten ebenfalls für zukünftig neu in das Leistungsangebot aufgenommene Wellness-, Massage- und kosmetisch-ästhetische Leistungen.
4. Die AGB gelten unabhängig davon, auf welchem Kommunikationsweg ein Termin vereinbart oder eine sonstige Leistung erworben wird. Dies umfasst insbesondere Vereinbarungen persönlich vor Ort, telefonisch, per WhatsApp, über Instagram oder andere soziale Medien sowie per E-Mail.
5. Diese AGB gelten nicht, wenn der Vertrag über die betreffende Behandlung oder Leistung unmittelbar zwischen der Kundin oder dem Kunden und einem anderen Unternehmen zustande kommt und Shapes by Mary lediglich als ausführende Dienstleisterin für dieses Unternehmen tätig wird. In diesem Fall gelten für das Vertragsverhältnis mit der Kundin oder dem Kunden die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
§ 2 Leistungsangebot
1. Shapes by Mary bietet Leistungen im Wellness-, Entspannungs- und kosmetisch-ästhetischen Bereich an. Hierzu gehören insbesondere brasilianische Lymphdrainage, entspannende Lymphmassagen, Faszien-Wellnessbehandlungen sowie Fußreflexzonen-Wellnessmassagen. Das konkrete und jeweils aktuelle Leistungsangebot ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungs- und Preisübersicht von Shapes by Mary.
2. Sämtliche angebotenen Behandlungen dienen ausschließlich dem Wohlbefinden, der Entspannung sowie kosmetisch-ästhetischen beziehungsweise körperformenden Zwecken. Sie stellen keine medizinische oder physiotherapeutische Behandlung dar.
3. Insbesondere handelt es sich bei den angebotenen Lymphbehandlungen nicht um eine medizinische manuelle Lymphdrainage. Shapes by Mary stellt keine medizinischen Diagnosen, gibt keine Heilversprechen ab und ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung noch eine medizinische oder therapeutische Beratung.
4. Wahrnehmbare oder sichtbare Behandlungsergebnisse können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen. Insbesondere können Ergebnisse hinsichtlich Wassereinlagerungen, Körperumfang, Körpergefühl, Definition, Hautbild oder äußerem Erscheinungsbild nicht garantiert werden. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet.
5. Im Rahmen der Behandlungen kann es insbesondere bei empfindlicher Haut, erhöhter Neigung zu blauen Flecken oder intensiverer Gewebe- und Faszienarbeit zur Bildung von Hämatomen kommen. Diese können auch bei fachgerechter Durchführung der Behandlung auftreten und stellen für sich genommen keinen Hinweis auf eine unsachgemäße Behandlung dar.
6. Art, Intensität und Umfang einer Behandlung können individuell an die jeweilige Kundin oder den jeweiligen Kunden angepasst werden. Maßgeblich sind insbesondere die gebuchte Leistung, körperliche Voraussetzungen, Gewebebeschaffenheit, individuelle Verträglichkeit sowie gesundheitliche Angaben.
7. Shapes by Mary ist berechtigt, eine Behandlung aus gesundheitlichen oder fachlichen Gründen abzulehnen, anzupassen oder abzubrechen, sofern eine sichere oder fachlich verantwortbare Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
8. Dies gilt ebenfalls, wenn das für die Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis nicht oder nicht mehr besteht oder die Fortsetzung der Behandlung aufgrund des Verhaltens der Kundin oder des Kunden aus sachlich nachvollziehbaren Gründen nicht zumutbar ist. Hierzu zählen insbesondere Situationen, in denen berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen, persönliche Grenzen nicht respektiert werden oder ein respektvoller und professioneller Behandlungsrahmen nicht gewährleistet ist.
§ 3 Terminvereinbarung und Vertragsschluss
1. Terminanfragen können persönlich, telefonisch, per WhatsApp, über Instagram oder andere soziale Medien sowie per E-Mail gestellt werden. Eine Terminanfrage allein stellt noch keine verbindliche Terminbuchung dar.
2. Ein Behandlungstermin kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung von Shapes by Mary verbindlich zustande.
3. Bei Neukundinnen und Neukunden erfolgt eine verbindliche Terminbestätigung grundsätzlich erst, nachdem die für die Terminvereinbarung erforderlichen Angaben vollständig übermittelt wurden. Hierzu gehört insbesondere das Ausfüllen des vorläufigen Anamnesebogens sowie die Bestätigung, dass die gemachten Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen erfolgt sind, dass relevante Veränderungen der gesundheitlichen Angaben vor einer Behandlung unverzüglich und eigenständig mitgeteilt werden und dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der geltenden Stornierungs- und Ausfallregelungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden. Soweit im konkreten Fall gesetzlich erforderlich, sind zudem die entsprechenden Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis zu nehmen. Nach Vorliegen der erforderlichen Angaben bestätigt Shapes by Mary den Termin ausdrücklich. Erst mit dieser Bestätigung gilt der Termin als verbindlich vereinbart.
4. Bei Bestandskundinnen und Bestandskunden wird ein Termin verbindlich, sobald Shapes by Mary die konkrete Terminvereinbarung ausdrücklich bestätigt.
5. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kommunikation über WhatsApp, Instagram oder andere soziale Medien, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgt. Bei telefonisch vereinbarten Terminen kann Shapes by Mary die verbindliche Buchung von einer anschließenden schriftlichen Bestätigung abhängig machen.
6. Shapes by Mary behält sich vor, Terminanfragen abzulehnen, auf eine Warteliste zu setzen oder zunächst keine weitere Terminvergabe vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn gesundheitliche Gründe einer Behandlung entgegenstehen, eine erforderliche ärztliche Bestätigung nicht vorgelegt wird, bei wiederholtem Nichterscheinen, erheblichen Verspätungen oder wiederholten kurzfristigen Terminabsagen, bei offenen Zahlungsforderungen oder Ausfallhonoraren, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht oder nicht mehr besteht oder wenn eine professionelle und sichere Durchführung der Behandlung nicht gewährleistet erscheint.
7. Shapes by Mary kann die verbindliche Bestätigung eines Termins im Einzelfall von der Zahlung einer Anzahlung abhängig machen. Ob eine Anzahlung erforderlich ist, wird vor der verbindlichen Terminbestätigung mitgeteilt. Die näheren Regelungen zu Höhe, Fälligkeit, Anrechnung und Behandlung der Anzahlung ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB.
8. Für Samstagstermine ist eine Anzahlung verpflichtend. Der Termin gilt auch in diesem Fall erst nach Eingang der erforderlichen Anzahlung und anschließender Bestätigung durch Shapes by Mary als verbindlich reserviert.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Für eine Behandlung gilt grundsätzlich der Preis, der zum Zeitpunkt der verbindlichen Terminbuchung für die gebuchte Leistung gültig war.
2. Für zeitlich begrenzte Aktionen, Rabatte oder sonstige Sonderangebote gelten die für die betreffende Aktion ausdrücklich bekannt gegebenen Bedingungen und Aktionszeiträume. Insbesondere kann festgelegt werden, ob der Zeitpunkt der Terminbuchung oder der Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Behandlung maßgeblich ist.
3. Der Behandlungspreis für einzeln gebuchte Behandlungen ist unmittelbar nach Durchführung der Behandlung vollständig zu zahlen. Die Zahlung kann bar oder per PayPal erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung muss der vollständige Rechnungsbetrag vor Durchführung der Behandlung bei Shapes by Mary eingegangen sein.
4. Behandlungspakete sind vollständig im Voraus zu bezahlen. Ein Paket wird erst mit vollständigem Zahlungseingang aktiviert und kann erst ab diesem Zeitpunkt zu den vereinbarten Paketkonditionen in Anspruch genommen werden. Erfolgt vor einer Behandlung keine vollständige Bezahlung des vereinbarten Pakets, besteht kein Anspruch auf Abrechnung dieser Behandlung zu den Paketkonditionen.
5. Shapes by Mary bietet keine eigene Ratenzahlung an. Etwaige von einem externen Zahlungsdienstleister angebotene Finanzierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt, sofern Shapes by Mary der vollständige Rechnungsbetrag ausgezahlt wird.
6. Für Samstagstermine wird zusätzlich zum regulären Behandlungspreis ein Samstagszuschlag in Höhe von 30 € erhoben. Der Zuschlag wird vor der verbindlichen Terminvereinbarung mitgeteilt.
7. Für Samstagstermine ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises erforderlich. Auch bei anderen Terminen kann Shapes by Mary die verbindliche Terminreservierung im Einzelfall von einer Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises abhängig machen. Die Kundin oder der Kunde wird hierüber vor der verbindlichen Terminbestätigung informiert.
8. Wird eine Anzahlung verlangt, ist der Termin erst nach Eingang der vollständigen Anzahlung verbindlich reserviert und wird anschließend von Shapes by Mary bestätigt.
9. Eine geleistete Anzahlung wird vollständig auf den für die betreffende Behandlung zu zahlenden Behandlungspreis angerechnet.
10. Shapes by Mary nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Die Umsätze sind im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
§ 5 Terminabsagen, Terminverschiebungen und Stornierung
1. Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt werden. Die Frist wird minutengenau berechnet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei Shapes by Mary eingeht.
2. Für Samstagstermine gilt abweichend hiervon eine kostenfreie Stornierungsfrist von 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn.
3. Eine von der Kundin oder dem Kunden gewünschte kurzfristige Terminverschiebung wird hinsichtlich der Stornierungsfristen und eines möglichen Ausfallhonorars wie eine Terminabsage behandelt.
4. Die Absage oder Bitte um Terminverschiebung soll grundsätzlich über denselben Kommunikationsweg erfolgen, über den die Terminvereinbarung erfolgt ist.
5. Erfolgt die Absage oder Terminverschiebung bei einem regulären Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn beziehungsweise bei einem Samstagstermin weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn, wird ein pauschaliertes Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises berechnet.
6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das geschuldete Ausfallhonorar angerechnet.
7. Kann das freigewordene Zeitfenster vollständig zu vergleichbaren Konditionen anderweitig vergeben werden und entsteht Shapes by Mary dadurch kein entsprechender Einnahmeausfall, entfällt das Ausfallhonorar. Kann das Zeitfenster nur teilweise oder mit einer Behandlung geringeren Wertes anderweitig vergeben werden, wird das Ausfallhonorar auf den tatsächlich verbleibenden Ausfall reduziert. Anderweitig erzielte Einnahmen sowie ersparte Aufwendungen werden entsprechend berücksichtigt.
8. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Shapes by Mary überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als das vereinbarte pauschalierte Ausfallhonorar entstanden ist.
9. Übersteigt eine bereits geleistete Anzahlung das nach diesen Regelungen tatsächlich geschuldete Ausfallhonorar, wird der überschüssige Betrag zurückerstattet.
10. Muss Shapes by Mary einen Termin absagen, werden für diesen Termin bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin oder des Kunden für einen Ersatztermin gutgeschrieben.
§ 6 Nichterscheinen
1. Erscheint eine Kundin oder ein Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies als Nichterscheinen. Eine Absage, die Shapes by Mary erst nach Beginn des vereinbarten Termins erreicht, gilt ebenfalls als Nichterscheinen.
2. Kann eine Behandlung aufgrund einer erheblichen Verspätung der Kundin oder des Kunden nicht mehr durchgeführt werden, insbesondere weil die verbleibende Behandlungszeit nicht ausreichend ist oder nachfolgende Termine beeinträchtigt würden, wird dies ebenfalls als Nichterscheinen behandelt. Die ergänzenden Regelungen zu Verspätungen gemäß § 8 bleiben unberührt.
3. Im Falle des Nichterscheinens wird ein pauschaliertes Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vereinbarten Behandlungspreises berechnet.
4. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das Ausfallhonorar angerechnet. Wurde beispielsweise eine Anzahlung in Höhe von 50 % geleistet und besteht ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 %, ist grundsätzlich noch der verbleibende Differenzbetrag zu entrichten.
5. Kann das reservierte Zeitfenster dennoch anderweitig vergeben werden oder entsteht Shapes by Mary aus anderen Gründen kein oder nur ein geringerer Schaden, wird das Ausfallhonorar entsprechend reduziert. Anderweitig erzielte Einnahmen sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
6. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Shapes by Mary überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als das vereinbarte pauschalierte Ausfallhonorar entstanden ist.
7. Bei wiederholtem Nichterscheinen, wiederholten erheblichen Verspätungen oder wiederholten kurzfristigen Absagen behält sich Shapes by Mary vor, weitere Terminanfragen abzulehnen oder zukünftige Termine nur gegen vorherige Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung des Behandlungspreises anzunehmen.
8. Solange ein fälliges Ausfallhonorar oder eine sonstige offene Forderung aus einem vorherigen Termin nicht beglichen wurde, kann Shapes by Mary die Vereinbarung weiterer Termine ablehnen.
§ 7 Krankheit und kurzfristige Verhinderung
1. Kann ein vereinbarter Termin aufgrund einer Erkrankung kurzfristig nicht wahrgenommen werden, gelten grundsätzlich die Stornierungs- und Ausfallregelungen gemäß §§ 5 und 6 dieser AGB.
2. Abweichend hiervon entfällt das Ausfallhonorar, wenn die Kundin oder der Kunde durch ein ärztliches Attest nachweist, dass die konkret gebuchte Behandlung am betreffenden Behandlungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden konnte beziehungsweise medizinisch nicht vertretbar war. Eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hierfür nicht ausreichend. Die Angabe einer konkreten Diagnose ist nicht erforderlich.
3. Die Erkrankung ist Shapes by Mary unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Das erforderliche ärztliche Attest kann nachgereicht werden, muss Shapes by Mary jedoch spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin vorliegen.
4. Bei einem akuten medizinischen Notfall, insbesondere bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt oder einer erforderlichen Behandlung in einer Notaufnahme, entfällt das Ausfallhonorar ebenfalls, sofern der medizinische Notfall auf geeignete Weise nachgewiesen wird.
5. Wird der erforderliche Nachweis nicht oder erst nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist von drei Werktagen vorgelegt, gelten auch bei einer krankheitsbedingten Absage beziehungsweise einem krankheitsbedingten Ausfall die regulären Stornierungs- und Ausfallregelungen gemäß §§ 5 und 6.
6. Sonstige persönliche, berufliche oder organisatorische Verhinderungsgründe begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine kostenfreie kurzfristige Stornierung. Hierzu zählen beispielsweise berufliche Verpflichtungen, ausgefallene Kinderbetreuung oder sonstige Betreuungspflichten, Verkehrs- oder Reiseprobleme, Fahrzeugpannen, Verspätungen oder Ausfälle öffentlicher Verkehrsmittel, vergessene Termine sowie Änderungen privater oder beruflicher Planungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
7. Shapes by Mary kann in außergewöhnlichen Härtefällen freiwillig ganz oder teilweise von der Erhebung eines Ausfallhonorars absehen. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Kulanzentscheidung. Aus einer gewährten Kulanz entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger oder vergleichbarer Fälle.
§ 8 Verspätungen
1. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Verspätungen von bis zu 15 Minuten können nach Möglichkeit aufgefangen werden, sofern hierdurch nachfolgende Termine nicht beeinträchtigt werden und eine fachlich sinnvolle Durchführung der gebuchten Behandlung weiterhin möglich ist.
2. Ist aufgrund einer Verspätung nur noch eine verkürzte Behandlung möglich, kann diese nach vorheriger Abstimmung und auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin oder des Kunden durchgeführt werden, sofern die Behandlung innerhalb der verbleibenden Zeit weiterhin fachlich sinnvoll durchgeführt werden kann.
3. In diesem Fall bleibt der ursprünglich vereinbarte Behandlungspreis in voller Höhe geschuldet. Eine aufgrund der kundenseitigen Verspätung verkürzte Behandlungsdauer führt ausdrücklich nicht zu einer Reduzierung oder anteiligen Erstattung des Behandlungspreises.
4. Ist eine fachlich sinnvolle Durchführung der Behandlung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich oder würden hierdurch nachfolgende Termine beeinträchtigt, kann die Behandlung nicht mehr durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten. Der Termin wird in diesem Fall als Nichterscheinen im Sinne des § 6 behandelt und das dort geregelte Ausfallhonorar wird fällig.
5. Eine Verspätung von mehr als 15 Minuten führt nicht automatisch zum Ausfall des Termins, sofern Shapes by Mary die gebuchte Behandlung oder eine fachlich sinnvolle verkürzte Behandlung noch durchführen kann, ohne nachfolgende Termine zu beeinträchtigen. Ob eine Durchführung noch möglich und fachlich vertretbar ist, wird im jeweiligen Einzelfall durch Shapes by Mary beurteilt.
6. Verzögert sich der Beginn einer Behandlung aus Gründen, die Shapes by Mary zu vertreten hat, entstehen der Kundin oder dem Kunden hieraus weder finanzielle Nachteile noch eine Verkürzung des vereinbarten Leistungsumfangs.
7. Kann eine Behandlung aufgrund einer von Shapes by Mary verursachten Verzögerung nicht mehr oder nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden und ist eine vollständige Durchführung auch zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag nicht möglich, kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Für den ausgefallenen Termin wird kein Ausfallhonorar erhoben.
8. Bereits für einen solchen Termin geleistete Zahlungen oder Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin oder des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet.
§ 9 Behandlungspakete und Mehrfachbehandlungen
1. Behandlungspakete werden ausschließlich nach vollständiger Bezahlung aktiviert. Erst mit vollständigem Zahlungseingang besteht Anspruch auf die jeweiligen Paketkonditionen. Eine Ratenzahlung durch Shapes by Mary wird nicht angeboten.
2. Das Kaufdatum eines Behandlungspakets wird von Shapes by Mary dokumentiert. Als Kaufdatum gilt grundsätzlich der Tag des vollständigen Zahlungseingangs.
3. Die Paketlaufzeit beginnt grundsätzlich mit der ersten in Anspruch genommenen Behandlung, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Kaufdatum. Kann Shapes by Mary innerhalb dieses Zeitraums keinen geeigneten ersten Termin anbieten, beginnt die Paketlaufzeit erst mit der tatsächlich stattfindenden ersten Behandlung.
4. Für Behandlungspakete gelten folgende Laufzeiten: 3er-Paket: 12 Monate; 5er-Paket: 12 Monate; 9er-Paket: 18 Monate. Die vergünstigten Paketkonditionen gelten ausschließlich innerhalb der jeweiligen Paketlaufzeit.
5. Die innerhalb des Pakets enthaltenen Behandlungen sollen innerhalb der jeweiligen Paketlaufzeit vereinbart und durchgeführt werden. Ist dies in einem begründeten Einzelfall nicht möglich, kann vor Ablauf der Paketlaufzeit eine individuelle Verlängerung vereinbart werden. Hierauf besteht grundsätzlich kein Anspruch.
6. Kann Shapes by Mary erforderliche beziehungsweise rechtzeitig angefragte Termine innerhalb der Paketlaufzeit aus eigenen betrieblichen Gründen nicht anbieten, wird die Paketlaufzeit für den hiervon betroffenen Zeitraum angemessen verlängert.
7. Für die Abrechnung eines Behandlungspakets wird der vollständig gezahlte Paketpreis als rechnerisches Paketguthaben geführt. Jede tatsächlich durchgeführte Behandlung wird mit dem auf sie entfallenden vereinbarten Paketpreis vom vorhandenen Paketguthaben abgezogen.
8. Für Termine innerhalb eines Behandlungspakets gelten ebenfalls die Stornierungs- und Ausfallregelungen gemäß §§ 5 und 6. Bei einer kurzfristigen Absage wird das nach § 5 geschuldete Ausfallhonorar mit dem noch vorhandenen Paketguthaben verrechnet. Bei einem Nichterscheinen wird das nach § 6 geschuldete Ausfallhonorar ebenfalls mit dem noch vorhandenen Paketguthaben verrechnet.
9. Eine kurzfristige Absage oder ein Nichterscheinen während der laufenden Paketlaufzeit führt für sich genommen nicht zum Verlust der vereinbarten Paketkonditionen. Die nachfolgenden Behandlungen können innerhalb der verbleibenden Paketlaufzeit weiterhin zum ursprünglich vereinbarten anteiligen Paketpreis in Anspruch genommen werden.
10. Reicht das nach Verrechnung eines Ausfallhonorars verbleibende Paketguthaben für eine weitere Behandlung zum vereinbarten Paketpreis nicht mehr vollständig aus, ist die Differenz von der Kundin oder dem Kunden zu zahlen. Ein aufgrund eines Ausfallhonorars verbrauchter Teil des Paketguthabens wird nicht erneut als Behandlungsguthaben zur Verfügung gestellt.
11. Wird ein nach §§ 5 oder 6 zunächst angesetztes Ausfallhonorar aufgrund eines nachgewiesenen geringeren Schadens reduziert oder entfällt es vollständig, wird auch das Paketguthaben nur in entsprechender Höhe belastet beziehungsweise die vorgenommene Verrechnung entsprechend korrigiert.
12. Mit Ablauf der jeweiligen Paketlaufzeit endet der Anspruch auf weitere Behandlungen zu den vergünstigten Paketkonditionen. Ein zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenes und bereits bezahltes Paketguthaben verfällt jedoch nicht allein aufgrund des Ablaufs der Paketlaufzeit.
13. Ein nach Ablauf der Paketlaufzeit noch vorhandenes Paketguthaben kann auf eine später in Anspruch genommene entsprechende Behandlung angerechnet werden. Maßgeblich ist ab diesem Zeitpunkt der zum Zeitpunkt der späteren Behandlung geltende reguläre Einzelpreis der jeweiligen Leistung. Reicht das vorhandene Restguthaben zur vollständigen Bezahlung der Behandlung nicht aus, ist die Differenz zum regulären Einzelpreis zusätzlich zu zahlen. Ein Anspruch auf den ursprünglich vereinbarten vergünstigten Paketpreis besteht nach Ablauf der Paketlaufzeit nicht mehr. Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
14. Behandlungspakete sind grundsätzlich personengebunden und dürfen nicht eigenständig an andere Personen übertragen, weitergegeben oder weiterverkauft werden.
15. Kann die ursprünglich berechtigte Person aufgrund eines nachgewiesenen dauerhaften gesundheitlichen Grundes die gebuchten Behandlungen nicht mehr in Anspruch nehmen, kann Shapes by Mary einer einmaligen Übertragung der noch offenen Paketleistungen beziehungsweise des verbleibenden Paketguthabens auf eine andere, konkret benannte Person zustimmen. Die Übertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Shapes by Mary. Nach erfolgter Übertragung ist diese endgültig; eine erneute Übertragung oder Rückübertragung ist ausgeschlossen.
16. Möchte eine Kundin oder ein Kunde ein Behandlungspaket lediglich aus persönlichen Gründen, aufgrund einer Meinungsänderung oder wegen fehlenden weiteren Nutzungsinteresses vorzeitig beenden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine freiwillige Rückerstattung des noch offenen Paketbetrages. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Kann ein Behandlungspaket aufgrund eines nachgewiesenen dauerhaften gesundheitlichen Grundes nicht weiter genutzt werden, kann der verbleibende Paketwert erstattet werden. Für die Berechnung des erstattungsfähigen Restbetrages werden bereits in Anspruch genommene Behandlungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt des Paketkaufs geltenden regulären Einzelpreis angesetzt und vom ursprünglich gezahlten Paketpreis abgezogen. Shapes by Mary kann zugunsten der Kundin oder des Kunden im Einzelfall freiwillig eine günstigere Abrechnung zu den ursprünglichen Paketkonditionen vornehmen.
18. Beendet Shapes by Mary die weitere Zusammenarbeit dauerhaft und können dadurch noch offene Behandlungen eines bereits bezahlten Pakets nicht mehr erbracht werden, werden die bereits in Anspruch genommenen Behandlungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt des Paketkaufs geltenden regulären Einzelpreis angesetzt. Bereits entstandene und berechtigte Behandlungspreise, Ausfallhonorare oder sonstige Forderungen können berücksichtigt werden. Ein danach verbleibender, noch nicht verbrauchter Paketbetrag wird an die Kundin oder den Kunden zurückerstattet.
19. Bereits vollständig bezahlte Behandlungspakete bleiben während ihrer jeweiligen Paketlaufzeit von späteren regulären Preisänderungen unberührt. Für innerhalb der Paketlaufzeit durchgeführte Paketbehandlungen werden keine nachträglichen Preisaufschläge aufgrund einer späteren Preisänderung erhoben.
20. Behandlungspakete sind grundsätzlich nicht mit weiteren Rabatten, Rabattaktionen oder sonstigen Sonderangeboten kombinierbar, sofern bei der jeweiligen Aktion nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
21. Geldwertgutscheine von Shapes by Mary können zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung eines Behandlungspakets eingesetzt werden.
§ 10 Gutscheine
1. Shapes by Mary bietet entgeltlich erworbene Geldwertgutscheine sowie leistungsbezogene Wertgutscheine an. Gutscheine werden in Papierform ausgegeben und mit einer individuellen Gutscheinnummer sowie dem Kaufdatum versehen.
2. Geldwertgutscheine können für sämtliche regulären Leistungen von Shapes by Mary sowie zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung von Behandlungspaketen eingesetzt werden, sofern für den jeweiligen Gutschein nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Bei leistungsbezogenen Wertgutscheinen werden sowohl die vorgesehene Behandlung als auch der bei Erwerb bezahlte Gutscheinwert ausgewiesen. Wird ein solcher Gutschein innerhalb von sechs Monaten ab Kaufdatum für die darauf bezeichnete Behandlung eingelöst, wird diese Behandlung zum zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs geltenden Preis erbracht. Eine zwischenzeitliche Preissteigerung führt innerhalb dieses Zeitraums nicht zu einer Zuzahlung.
4. Nach Ablauf der sechsmonatigen Preisgarantie bleibt der auf dem leistungsbezogenen Wertgutschein ausgewiesene Geldwert erhalten. Bei einer späteren Einlösung wird dieser auf den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden regulären Preis der bezeichneten Leistung angerechnet. Übersteigt der aktuelle Behandlungspreis den vorhandenen Gutscheinwert, ist die Differenz von der Kundin oder dem Kunden zu zahlen.
5. Für entgeltlich erworbene Gutscheine gilt im Übrigen die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
6. Geldwertgutscheine können in mehreren Teilbeträgen eingelöst werden. Ein nach einer Teileinlösung verbleibendes Restguthaben bleibt unter derselben Gutscheinnummer bestehen und kann innerhalb der geltenden Frist für weitere Leistungen verwendet werden.
7. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Gutscheinwertes sowie eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Entgeltlich erworbene Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar. Die einlösende Person muss nicht mit der Person identisch sein, die den Gutschein erworben hat.
9. Bei Verlust eines Papiergutscheins kann ein Ersatzgutschein ausgestellt werden, sofern der ursprüngliche Gutschein anhand der Gutscheinnummer und der bei Shapes by Mary geführten Dokumentation eindeutig identifiziert werden kann und noch nicht eingelöst wurde. Mit Ausstellung des Ersatzgutscheins verliert der ursprüngliche Gutschein seine Gültigkeit.
10. Für unentgeltlich ausgegebene Aktions-, Bonus- oder Gratisgutscheine gelten ausschließlich die bei Ausgabe beziehungsweise im Rahmen der jeweiligen Aktion ausdrücklich bekannt gegebenen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Gültigkeitsdauer, Einlösezeitraum und einlösbarer Leistungen.
11. Unentgeltliche Aktions-, Bonus- oder Gratisgutscheine sind nicht mit weiteren Rabatten, Rabattaktionen oder sonstigen Preisnachlässen kombinierbar und können nicht zur Bezahlung von Behandlungspaketen verwendet werden, sofern bei der jeweiligen Aktion nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde.
12. Soweit bei einer zeitlich begrenzten Aktion besondere Bedingungen gelten, ist insbesondere maßgeblich, ob sich der Aktionszeitraum auf den Zeitpunkt der Terminbuchung oder auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Behandlung bezieht. Es gelten die jeweils ausdrücklich kommunizierten Aktionsbedingungen.
13. Wird ein mit einem Gutschein gebuchter Termin kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, gelten die Stornierungs- und Ausfallregelungen gemäß §§ 5 und 6. Ein danach geschuldetes Ausfallhonorar kann mit dem vorhandenen Gutscheinguthaben verrechnet werden.
14. Wird ein mit einem Gutschein gebuchter Termin innerhalb der jeweils geltenden kostenfreien Stornierungsfrist abgesagt, bleibt das entsprechende Gutscheinguthaben erhalten.
§ 11 Gesundheitliche Angaben und Mitwirkungspflichten
1. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen zu machen.
2. Diese Verpflichtung gilt nicht nur bei der erstmaligen Anamnese. Veränderungen des Gesundheitszustands sowie neu hinzugekommene Erkrankungen, Beschwerden, Medikamente oder sonstige für die Behandlung relevante Umstände sind Shapes by Mary vor jeder weiteren Behandlung eigenständig und unaufgefordert mitzuteilen.
3. Zu den mitzuteilenden gesundheitlichen Umständen zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzschrittmacher oder sonstige medizinisch relevante Implantate, Erkrankungen der Nieren, Lunge oder Schilddrüse, Thrombosen, Lungenembolien, Lymphödeme, Lipödeme, Krebserkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Diabetes, Infektionskrankheiten, akute Entzündungen, Fieber, offene Wunden, relevante Hauterkrankungen, Krampfadern oder sonstige Gefäßveränderungen, ein erhöhtes Thromboserisiko, Skoliose, Allergien und Unverträglichkeiten, Schwangerschaft, Operationen innerhalb der letzten sechs Monate sowie die regelmäßige oder aktuelle Einnahme von Medikamenten.
4. Bestehen aus Sicht von Shapes by Mary gesundheitliche oder fachliche Zweifel an der sicheren Durchführung einer Behandlung, kann vor der Terminbestätigung oder vor Durchführung der Behandlung eine schriftliche ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise ärztliche Freigabe verlangt werden.
5. Die ärztliche Freigabe muss erkennen lassen, dass die konkret geplante Behandlung, beispielsweise eine brasilianische Lymphdrainage, aus medizinischer Sicht vollständig und ohne besondere Einschränkungen oder Bedenken durchgeführt werden kann. Eine allgemeine Bescheinigung ohne Bezug zur vorgesehenen Behandlung ist hierfür nicht ausreichend.
6. Wird eine erforderliche ärztliche Freigabe nicht vorgelegt, ist Shapes by Mary berechtigt, die Behandlung nicht durchzuführen und entsprechende Terminanfragen abzulehnen.
7. Eine einmal erteilte ärztliche Freigabe entbindet die Kundin oder den Kunden nicht von der Verpflichtung, spätere Veränderungen des Gesundheitszustands mitzuteilen. Bei veränderten gesundheitlichen Umständen kann Shapes by Mary eine erneute ärztliche Freigabe verlangen.
8. Der Anamnesebogen sowie die durch Shapes by Mary durchgeführte Abfrage gesundheitlicher Angaben ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder medizinische Beratung. Bestehen seitens der Kundin oder des Kunden Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für eine Behandlung, ist vorab eigenständig ärztlicher Rat einzuholen.
9. Werden relevante gesundheitliche Angaben trotz entsprechender Abfrage verschwiegen, unvollständig angegeben oder falsch dargestellt, ist Shapes by Mary berechtigt, die Behandlung vor Beginn abzulehnen oder eine bereits begonnene Behandlung unverzüglich abzubrechen. Die finanziellen Folgen richten sich nach § 12 dieser AGB.
10. Treten während einer Behandlung Schmerzen, Schwindel, Atembeschwerden, Kreislaufprobleme, starkes Unwohlsein, Schüttelfrost oder andere ungewöhnliche körperliche Reaktionen auf, ist Shapes by Mary unverzüglich darüber zu informieren, damit die Behandlung angepasst oder abgebrochen werden kann.
11. Werden für die Behandlung relevante gesundheitliche Umstände nicht oder falsch mitgeteilt und entstehen gesundheitliche Folgen gerade aufgrund dieses verschwiegenen oder falsch angegebenen Umstands, obwohl Shapes by Mary die Behandlung bei Kenntnis der tatsächlichen Situation nicht oder nicht in dieser Form durchgeführt hätte, trägt die Kundin oder der Kunde die hieraus resultierenden Folgen entsprechend der eigenen Pflichtverletzung selbst. Die gesetzliche Haftung von Shapes by Mary für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.
§ 12 Ablehnung und Abbruch einer Behandlung
1. Shapes by Mary ist berechtigt, eine Behandlung vor Beginn abzulehnen, anzupassen oder während der Durchführung abzubrechen, wenn gesundheitliche, fachliche oder sicherheitsrelevante Gründe einer verantwortbaren Durchführung entgegenstehen.
2. Dies gilt insbesondere, wenn erforderliche gesundheitliche Angaben fehlen, der Anamnesebogen nicht vollständig oder wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, eine verlangte ärztliche Freigabe nicht vorliegt oder vor beziehungsweise während der Behandlung neue gesundheitliche Umstände bekannt werden.
3. Shapes by Mary ist ebenfalls berechtigt, eine Behandlung abzulehnen oder unverzüglich abzubrechen, wenn ein respektvoller, sicherer und professioneller Behandlungsrahmen nicht mehr gewährleistet ist.
4. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, respektloses oder beleidigendes Verhalten, Grenzüberschreitungen, unangemessene oder sexualisierte Äußerungen oder Handlungen, unerwünschte Berührungen gegenüber der behandelnden Person, Bedrohungen, aggressives oder gewalttätiges Verhalten sowie sonstiges Verhalten, durch das das erforderliche Vertrauensverhältnis oder die persönliche Sicherheit beeinträchtigt wird.
5. Wird vor Beginn der Behandlung festgestellt, dass eine für die Behandlung relevante gesundheitliche Information trotz vorheriger Abfrage verschwiegen, falsch oder unvollständig angegeben wurde und die Behandlung aus diesem Grund nicht durchgeführt werden kann, wird der Termin nach Maßgabe des § 6 als ausgefallener Termin behandelt. Es wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vereinbarten Behandlungspreises berechnet.
6. Wird eine solche verschwiegene, falsche oder unvollständige gesundheitliche Angabe erst nach Beginn der Behandlung festgestellt und muss die Behandlung deshalb abgebrochen werden, bleibt der ursprünglich vereinbarte Behandlungspreis in voller Höhe geschuldet.
7. Muss eine Behandlung aufgrund einer während der Behandlung auftretenden, zuvor nicht vorhersehbaren gesundheitlichen Reaktion abgebrochen werden, ohne dass die Kundin oder der Kunde relevante Angaben verschwiegen oder sonstige Pflichten verletzt hat, wird ausschließlich der tatsächlich erbrachte Behandlungsanteil berechnet.
8. Die Berechnung nach Absatz 7 erfolgt zeitanteilig im Verhältnis der tatsächlich durchgeführten Behandlungszeit zur ursprünglich vereinbarten Behandlungsdauer. Bei einer Behandlung von beispielsweise 90 Minuten werden bei einem notwendigen Abbruch nach 60 Minuten 60/90 des vereinbarten Behandlungspreises berechnet. Bei Paketbehandlungen wird entsprechend der auf die betreffende Behandlung entfallende Paketpreis zugrunde gelegt.
9. Wird eine Behandlung aufgrund eines von Shapes by Mary zu vertretenden Umstands oder eines unvorhersehbaren eigenen Notfalls abgebrochen, wird ebenfalls ausschließlich der tatsächlich erbrachte Behandlungsanteil zeitanteilig berechnet. Bereits zu viel gezahlte Beträge werden zurückerstattet oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin oder des Kunden auf einen zukünftigen Termin angerechnet.
10. Muss eine Behandlung aufgrund eines von der Kundin oder dem Kunden zu vertretenden erheblichen Fehlverhaltens im Sinne der Absätze 3 und 4 abgelehnt oder abgebrochen werden, bleibt der vereinbarte Behandlungspreis in voller Höhe geschuldet.
11. Erscheint eine Kundin oder ein Kunde erkennbar stark alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen zum Termin und kann die Behandlung deshalb nicht verantwortbar durchgeführt werden, wird die Behandlung abgelehnt. In diesem Fall wird der vereinbarte Behandlungspreis in voller Höhe fällig.
12. Strafrechtlich relevante Vorfälle, insbesondere strafrechtlich relevante Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe, sexuelle Übergriffe oder vergleichbare strafbare Handlungen gegenüber Shapes by Mary oder anwesenden Personen, werden zur Anzeige gebracht.
13. Shapes by Mary ist berechtigt, nach einem erheblichen Vertrauensbruch, wiederholtem Fehlverhalten, Sicherheitsbedenken oder einem sonstigen Umstand, der eine weitere professionelle Zusammenarbeit unzumutbar macht, zukünftige Terminanfragen abzulehnen und bereits vereinbarte zukünftige Termine zu stornieren.
14. Besteht zum Zeitpunkt der dauerhaften Beendigung der weiteren Zusammenarbeit ein bereits vollständig bezahltes Behandlungspaket, werden bereits in Anspruch genommene Behandlungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt des Paketkaufs geltenden regulären Einzelpreis angesetzt.
15. Bereits nach diesen AGB entstandene und geschuldete Behandlungspreise, Ausfallhonorare oder sonstige berechtigte Forderungen von Shapes by Mary können bei der Abrechnung des verbleibenden Paketwertes berücksichtigt werden. Ein danach verbleibender, noch nicht verbrauchter Paketbetrag wird an die Kundin oder den Kunden zurückerstattet.
16. Shapes by Mary kann nach Ablehnung oder Abbruch einer Behandlung die Vereinbarung weiterer Termine zusätzlich davon abhängig machen, dass erforderliche gesundheitliche Nachweise oder ärztliche Freigaben vorgelegt werden oder die Voraussetzungen für eine sichere und professionelle Behandlung wieder erfüllt sind.
§ 13 Haftung
1. Shapes by Mary haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten haftet Shapes by Mary nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für Veränderungen des Gesundheitszustands, die nach der erstmaligen Anamnese eintreten.
4. Werden für die Behandlung relevante gesundheitliche Umstände trotz entsprechender Abfrage verschwiegen, falsch oder unvollständig angegeben und entsteht eine gesundheitliche Folge gerade aufgrund dieses verschwiegenen oder falsch angegebenen Umstands, obwohl Shapes by Mary die Behandlung bei Kenntnis der tatsächlichen Situation nicht oder nicht in dieser Form durchgeführt hätte, trägt die Kundin oder der Kunde die daraus resultierenden Folgen entsprechend der eigenen Pflichtverletzung selbst.
5. Gleiches gilt, wenn eine nach der erstmaligen Anamnese eingetretene gesundheitliche Veränderung entgegen der Verpflichtung aus § 11 nicht vor einer weiteren Behandlung mitgeteilt wird und hierdurch eine gesundheitliche Folge entsteht.
6. Werden von Shapes by Mary im Zusammenhang mit einer Behandlung konkrete Hinweise oder Verhaltensempfehlungen erteilt und werden diese von der Kundin oder dem Kunden nicht beachtet, können daraus entstehende Folgen Shapes by Mary insoweit nicht zugerechnet werden, wie diese gerade auf der Nichtbeachtung der konkret erteilten Hinweise beruhen.
7. Bekannte Allergien und Unverträglichkeiten, insbesondere gegenüber Inhaltsstoffen von Ölen, Cremes oder sonstigen im Rahmen der Behandlung verwendeten Produkten, sind vor der Behandlung vollständig anzugeben. Shapes by Mary kann bei bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten, soweit möglich, auf ein anderes geeignetes Produkt ausweichen.
8. Wird eine bekannte Allergie oder Unverträglichkeit trotz entsprechender Abfrage nicht mitgeteilt und entsteht gerade aufgrund des verschwiegenen Umstands eine allergische oder sonstige körperliche Reaktion, gelten die Regelungen der Absätze 3 bis 5 entsprechend.
9. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wie Kleidung, Schmuck, Mobiltelefone, Taschen oder sonstiger mitgebrachter Gegenstände haftet Shapes by Mary nicht, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht von Shapes by Mary zu vertreten ist.
10. Bei der Verwendung von Ölen, Cremes oder sonstigen Behandlungsprodukten können trotz fachgerechter Anwendung unbeabsichtigte Rückstände oder Verschmutzungen an Kleidung oder persönlichen Gegenständen entstehen. Eine Haftung besteht insoweit nur, wenn Shapes by Mary die Beschädigung schuldhaft verursacht hat.
11. Wahrnehmbare, sichtbare oder kosmetisch-ästhetische Behandlungsergebnisse können individuell unterschiedlich ausfallen. Insbesondere wird kein bestimmtes Ergebnis hinsichtlich Körperumfang, Wassereinlagerungen, Definition, Hautbild, Körpergefühl oder äußerem Erscheinungsbild garantiert.
12. Das Ausbleiben eines bestimmten gewünschten oder erwarteten Behandlungsergebnisses stellt für sich genommen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar, sofern die vereinbarte Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet.
13. Die vorstehenden Haftungsregelungen lassen zwingende gesetzliche Haftungsansprüche unberührt.
§ 14 Fernabsatz und Widerrufsrecht bei termingebundenen Behandlungen
1. Die Website von Shapes by Mary dient ausschließlich der Information über das Unternehmen, das Leistungsangebot sowie der Kontaktaufnahme. Über die Website selbst können keine Behandlungstermine verbindlich gebucht und keine Gutscheine, Behandlungspakete, Dienstleistungen oder sonstigen Produkte gekauft oder verbindlich bestellt werden.
2. Terminanfragen und Terminvereinbarungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per WhatsApp, über Instagram oder andere soziale Medien sowie per E-Mail erfolgen.
3. Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Soweit die konkret gebuchte, termingebundene Wellnessbehandlung von Shapes by Mary unter diese gesetzliche Ausnahme fällt, besteht daher für diesen Behandlungstermin kein Widerrufsrecht.
4. Das Fehlen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei einem konkret vereinbarten Behandlungstermin lässt die in diesen AGB vereinbarten Regelungen über Terminabsagen, Terminverschiebungen, Nichterscheinen, Krankheit und Verspätungen unberührt. Für die Absage oder Nichtwahrnehmung eines solchen Termins gelten insbesondere die §§ 5 bis 8 dieser AGB.
5. Die Ausnahme für konkret terminierte Behandlungen gilt nicht automatisch für den Erwerb von Geldwertgutscheinen, leistungsbezogenen Wertgutscheinen oder Behandlungspaketen, sofern mit deren Erwerb noch kein konkreter Behandlungstermin verbindlich vereinbart wird.
6. Werden Gutscheine oder Behandlungspakete mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per WhatsApp, Instagram, telefonisch oder per E-Mail, erworben und besteht keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und das Widerrufsrecht.
7. Besteht bei einem solchen Erwerb ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird die Kundin oder der Kunde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht informiert und erhält die erforderliche Widerrufsbelehrung sowie das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.
8. Soll aus einem entgeltlich erworbenen Gutschein oder Behandlungspaket bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist eine Dienstleistung erbracht werden, beginnt Shapes by Mary mit der entsprechenden Leistung nur, wenn die Kundin oder der Kunde zuvor ausdrücklich verlangt beziehungsweise ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird.
9. Die Kundin oder der Kunde bestätigt in diesem Fall zugleich die Kenntnis davon, dass ein bestehendes Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der betreffenden Dienstleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlischt.
10. Wird ein Behandlungspaket vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits teilweise in Anspruch genommen und anschließend wirksam widerrufen, ist für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz zu leisten. Bei der Berechnung ist grundsätzlich der vereinbarte Gesamtpreis des Behandlungspakets im Verhältnis zu den bereits erbrachten Leistungen zugrunde zu legen. Die Regelungen des § 9 über andere Formen der vorzeitigen Beendigung eines Behandlungspakets bleiben hiervon unberührt.
11. Soweit hinsichtlich eines Gutscheins oder einer daraus resultierenden Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten für einen vorzeitigen Leistungsbeginn, dessen vollständige Erbringung und einen gegebenenfalls zu leistenden Wertersatz die gesetzlichen Voraussetzungen.
12. Eine bloße Terminabsage, Terminverschiebung oder ein Nichterscheinen stellt hinsichtlich eines Vertrags, für den ein Widerrufsrecht besteht, nicht automatisch einen Widerruf dar. Für die Ausübung eines Widerrufsrechts muss aus der Erklärung eindeutig hervorgehen, dass der betreffende Vertrag widerrufen werden soll.
13. Die gesetzlichen Vorschriften über das Verbraucherwiderrufsrecht gelten ausschließlich für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Verträge, die eine Person überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
14. Zwingende gesetzliche Widerrufs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Stand: 30. Oktober 2026